Werkstatt & Service
LKWs & Wohnmobile

IVECO-Service-Partner mit ISO-Zertifizierung

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Als IVECO-Service-Partner mit ISO-Zertifizierung 9001:2015 erfüllen wir alle Anforderungen an eine hochklassige LKW-Werkstatt. Hervorragend ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und eine hochwertige Werkstattausstattung stehen für Nutzfahrzeuge aller Fabrikate zur Verfügung.

Wir sind technisch auf dem neuesten Stand, um Ihnen die bestmögliche Reparatur Ihres Fahrzeuges gewährleisten zu können.

 

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Werkstatt

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Service

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Überprüfungen

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Reinigung & Konservierung für den Unterboden

Unsere Partner

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Fahrzeugprüfung nach
§ 57 DGUV Vorschrift 70

Nach §57 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für gewerblich genutzte Fahrzeuge hat „Der Unternehmer Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen“.
Zudem handelt der Unternehmer, der seiner Verpflichtung zur jährlichen Überprüfung des Fahrzeuges nicht nachkommt, ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld.
Außerdem kann die Berufsgenossenschaft ihre Versicherungsleistungen verweigern, wenn ein Arbeitsunfall als Folge einer Missachtung der UVV-Prüfung zu sehen ist.

Betroffen sind neben Transportern, Lkws oder Bussen auch Pkw-Dienstwagen. Dabei ist nicht von Bedeutung wie das Fahrzeug eingesetzt wird. Die Vorschrift gilt für den Einsatz von dienstlichen Fahrten, für zugewiesene Dienstwagen aber auch für Dienstfahrzeuge, für die eine Privatnutzung gestattet ist.

 

Grundlage ist der Arbeitsschutz.​

Nach den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes ist jedes gewerblich genutzte Fahrzeug im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ein Arbeitsmittel bzw. ein Arbeitsplatz. Dadurch hat jeder Arbeitgeber die Pflicht, den technischen Zustand des Arbeitsplatzes „Fahrzeug“ im Sinne der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten regelmäßig prüfen zu lassen. Innerhalb der Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz gehören, regelt die DGUV Vorschrift 70, die Prüfung aller gewerblich genutzten Fahrzeuge. Die entsprechenden Fahrzeuge sind mindestens einmal jährlich auf ihre allgemeine technische Sicherheit zu prüfen und entsprechend dem Zustand zu dokumentieren.

Unter dem Gesichtspunkt der Arbeitssicherheit werden alle erforderlichen Komponenten geprüft. Dazu gehören Sitze und Sicherheitsgurte, bewegliche Teile wie Türen, Motorhaube und Kofferraumdeckel, Vorrichtungen zur Ladungssicherung und ganz wichtig auch der Zustand von Warndreieck, Warnwesten und Verbandskasten. Sollte die allgemeine Verkehrssicherheit (z. B. Bremsen, Lenkung, Stoßdämpfer, Bereifung, Beleuchtungskomponenten, Scheibenwisch-Waschanlage) nicht durch ein mängelfreies HU-Prüfprotokoll oder eine mängelfreie letzte Inspektion dokumentiert sein, so müssen auch diese Komponenten geprüft werden.

Die mängelfreie UVV-Prüfung wird mit dem Prüfprotokoll für Ihre Unterlagen und mit der DGUV-Plakette an Ihrem Fahrzeug dokumentiert.